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Führerscheinklassen ALLE KLASSEN FÜR SIE IN DER ÜBERSICHT

Klasse B

Mindestalter:
18 Jahre

Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.

Fahrzeuge (siehe § 6 FeV):
Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Befristung:
Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist unbefristet gültig.

Einschluss:
Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein.

Ab sofort wird auch Automatik angeboten

Klasse BF17

Die junge Fahrerin/ der junge Fahrer

  • ab einem Alter von 16 ½ Jahren kann man die Zulassung zum BF 17 beantragen und die Ausbildung absolvieren
  • theoretische Prüfung frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag, praktische Prüfung frühestens einen Monat vorher
  • nach bestandener Prüfung gibt es keinen Kartenführerschein, sondern eine Prüfbescheinigung; damit beginnt auch die zweijährige Probezeit
  • gefahren werden darf nur mit Begleitperson und nur in Deutschland
  • das BF 17 ist für die Klassen B (Pkw) oder BE (Pkw mit Anhänger) möglich - automatisch eingeschlossen sind die Klassen L (Traktor), M (Moped, Mokick) und S (Trike, Quad)
  • zum 18. Geburtstag kann die reguläre Fahrerlaubnis beantragt werden, dann erhält man den Kartenführerschein

Die Begleitpersonen

  • es können mehrere Begleiter eingetragen werden (nicht nur die Eltern)
  • die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B (Pkw) besitzen
  • maximaler Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg von 3 Punkten
  • ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille darf nicht mehr begleitet werden

Ab sofort wird auch Automatik angeboten

Klasse B197

Was ist der Unterschied zwischen einem B197 und einem normalen Autoführerschein?

Der Führerschein B197 ist ein vollwertiger und normaler Autoführerschein der Klasse B mit der Zusatzzahl 197. Der Unterschied liegt in der Ausbildung. Du kannst die praktische Führerscheinprüfung mit einem Automatikfahrzeug machen und musst während deiner Ausbildung lediglich MINDESTENS 10x45 Minuten mit einem Schaltfahrzeug deiner Fahrschule gefahren sein.
Dein Fahrlehrer macht danach eine kleine Prüfungsfahrt mit dir, um sich von deinen erworbenen Fähigkeiten nochmals zu überzeugen.
Bei uns entstehen dir dadurch auch keine Mehrkosten. Jede Fahrstunde (egal mit welchem Auto) kostet gleich viel.

Wenn du die Bescheinigung deiner Fahrschule vorlegst, dass du zusätzlich eine Schaltausbildung absolviert hast, wird dir die Schlüsselzahl B197 in den Führerschein eingetragen. Freie Fahrt, egal mit welchem Antrieb! Mit B197 kannst du alle Fahrzeuge der Klasse B fahren (Schaltung und Automatik) - ohne Beschränkung.

Klasse B96

Was bedeutet B96 überhaupt?

Wer mit Anhängern über 750 Kilo zulässige Gesamtmasse auf ein Gespann über 3500 Kilo zulässige Gesamtmasse kommt, kann den Führerschein der Klasse B auf die Führerscheinklasse B96 erweitern. Die Gesamtmasse der Kombination ist dann auf Gespanne BIS 4250 Kilo begrenzt, der Anhänger darf aber im Vergleich zur Klasse B auch schwerer als 750 Kilo zulässige Gesamtmasse sein. 

Was muss ich dafür tun?
Hierfür musst du eine Fahrerschulung absolvieren. Bei B96 handelt es sich nämlich nicht um eine eigene Führerscheinklasse. Im Führerschein wird bei der Klasse B die Schlüsselzahl B96 eingetragen. Sie ist europaweit gültig. 

  • Bei B96 musst du am Unterricht für den Zusatzstoff der Klasse B teilnehmen
  • KEINE Theorieprüfung notwendig!
  • KEINE praktische Prüfung notwendig!

Die Fahrstundenanzahl liegt bei  6 + 45 Minuten zur Einweisung An- & Abkuppeln des Anhängers.

Klasse BE

Was ist die Klasse BE?

Wer ganz schwere Anhänger ziehen möchte, benötigt den großen Anhängerführerschein, die sogenannte Klasse BE. 
Mit diesem dürfen Anhänger bis 3500 Kilo zulässige Gesamtmasse gezogen werden. Das Maximalgewicht der Kombination ist auf 7000 Kilo zulässige Gesamtmasse (3500 Kilo Zugfahrzeug + 3500 Kilo Anhänger) begrenzt.

Was muss ich dafür tun?

  • Bei BE musst du am Unterricht für den Zusatzstoff der Klasse B teilnehmen
  • KEINE Theorieprüfung notwendig!
  • Es ist eine praktische Prüfung notwendig!

Die Fahrstundenanzahl liegt bei mindestens 5x45 Minuten Sonderfahrten sowie etwa 90 Minuten zur Einweisung An- & Abkuppeln des Anhängers.

Die Grundfahraufgabe den Anhänger rückwärts nach Links zu schieben ist Pflicht und bedarf ebenfalls an Übung. Dabei richtet es sich allerdings nach deinen persönlichen Fähigkeiten.


Klasse A1

Mindestalter:
16 Jahre

Vorbesitz:
Nicht notwendig

Eingeschlossene Klasse:
AM

Beschreibung:
LEICHTKRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE, Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW Motorleistung.

Klasse A2

Mindestalter:
18 Jahre

Vorbesitz:
Nicht notwendig

Eingeschlossene Klassen:
A1, AM

Beschreibung:
MITTELSCHWERE KRAFTRÄDER, Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für “Altbesitzer” mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).

Klasse A

Mindestalter:
21 Jahre

Beschreibung:
SCHWERE KRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE, Kraftrad über 45 km/h bzw. über 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg., Motorleistung mehr als 15 kW, Hubraum mehr als 50 ccm. Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren

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