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Führerscheinklassen ALLE KLASSEN FÜR SIE IN DER ÜBERSICHT

Klasse B

Mindestalter:
18 Jahre

Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.

Fahrzeuge (siehe § 6 FeV):
Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Befristung:
Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist unbefristet gültig.

Einschluss:
Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein.

Ab sofort wird auch Automatik angeboten

Klasse BF17

Die junge Fahrerin/ der junge Fahrer

  • ab einem Alter von 16 ½ Jahren kann man die Zulassung zum BF 17 beantragen und die Ausbildung absolvieren
  • theoretische Prüfung frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag, praktische Prüfung frühestens einen Monat vorher
  • nach bestandener Prüfung gibt es keinen Kartenführerschein, sondern eine Prüfbescheinigung; damit beginnt auch die zweijährige Probezeit
  • gefahren werden darf nur mit Begleitperson und nur in Deutschland
  • das BF 17 ist für die Klassen B (Pkw) oder BE (Pkw mit Anhänger) möglich - automatisch eingeschlossen sind die Klassen L (Traktor), M (Moped, Mokick) und S (Trike, Quad)
  • zum 18. Geburtstag kann die reguläre Fahrerlaubnis beantragt werden, dann erhält man den Kartenführerschein

Die Begleitpersonen

  • es können mehrere Begleiter eingetragen werden (nicht nur die Eltern)
  • die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B (Pkw) besitzen
  • maximaler Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg von 3 Punkten
  • ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille darf nicht mehr begleitet werden

Ab sofort wird auch Automatik angeboten

Klasse B197

Was ist der Unterschied zwischen einem B197 und einem normalen Autoführerschein?

Der Führerschein B197 ist ein vollwertiger und normaler Autoführerschein der Klasse B mit der Zusatzzahl 197. Der Unterschied liegt in der Ausbildung. Du kannst die praktische Führerscheinprüfung mit einem Automatik Fahrzeug machen und musst während deiner Ausbildung lediglich MINDESTENS 10x45 Minuten mit einem Schaltfahrzeug deiner Fahrschule gefahren sein.
Dein Fahrlehrer macht danach eine kleine Prüfungsfahrt mit dir, um sich von deinen erworbenen Fähigkeiten nochmals zu überzeugen.
Bei uns entstehen dir dadurch auch keine Mehrkosten. Jede Fahrstunde (egal mit welchem Auto) kostet gleich viel.




Wenn du die Bescheinigung deiner Fahrschule vorlegst, dass du zusätzlich eine Schaltausbildung absolviert hast, wird dir die Schlüsselzahl B197 in den Führerschein eingetragen. Freie Fahrt, egal mit welchem Antrieb! Mit B197 kannst du alle Fahrzeuge der Klasse B fahren (Schaltung und Automatik) - ohne Beschränkung.

Klasse AM

Mindestalter:
16 Jahre

Beschreibung:
ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / ZWEIRÄDRIGE FAHRRÄDER MIT HILFSMOTOR / DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / LEICHTKRAFTFAHRZEUGE

Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH Elektromotor max. 4 kW Nennleistung, Verbrennungsmotor max. 50 ccm. Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h Fremdzündungsmotor (z. B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm. Andere Verbrennungsmotoren (z. B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung, Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung, bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie).

Klasse A1

Mindestalter:
16 Jahre

Vorbesitz:
Nicht notwendig

Eingeschlossene Klasse:
AM

Beschreibung:
LEICHTKRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE, Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW Motorleistung.

Klasse A2

Mindestalter:
18 Jahre

Vorbesitz:
Nicht notwendig

Eingeschlossene Klassen:
A1, AM

Beschreibung:
MITTELSCHWERE KRAFTRÄDER, Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für “Altbesitzer” mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).

Klasse A

Mindestalter:
21 Jahre

Beschreibung:
SCHWERE KRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE, Kraftrad über 45 km/h bzw. über 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg., Motorleistung mehr als 15 kW, Hubraum mehr als 50 ccm., Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren

 

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